Zulassung
Die OUV hilft
Wenn Sie sich den Traum vom selbst gebauten Flugzeug erfüllen möchten, sollten Sie handwerkliches Geschick und großes technisches Verständnis mitbringen. Aber keine Angst. Die OUV steht Ihnen in allen Belangen hilfreich zur Seite – von der ersten Blaupause bis hin zur Zulassung. Gerade hier ist eine intensive Unterstützung notwendig. Oft ist der Einzelne mit der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen für Ämter und Behörden überfordert. Auch hier hilft die Oskar-Ursinus-Vereinigung weiter.
Das Verfahren
Nach der Anmeldung des Projekts bei der Geschäftsstelle wird in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Projektausschusses zwischen dem Erbauer und einem Gutachter die technische Begleitung des Projekts vereinbart. Die Zulassung des Eigenbaus erfolgt dann in folgender Reihenfolge:
1Der Gutachter erstellt ein “Erstes Gutachten”. Dieses bestätigt dem Luftfahrt Bundesamt LBA, dass das Projekt Aussicht auf Erfolg hat (Eigenschaften des Flugzeugs und Fähigkeiten des Erbauers). Während der Bauphase überwacht ein vom Erbauer vorgeschlagener und vom LBA bestätigter Prüfer die korrekte Vorgehensweise beim Bau. Der Erbauer arbeitet parallel zur Erstellung an den notwendigen Nachweisen, zum Beispiel der Festigkeit, und entwirft das Flughandbuch.
2Sind alle Nachweise erbracht und unterschreibt der Prüfer die “Unbedenklichkeitsbescheinigung”, wird vom Gutachter das “Zweite Gutachten” für das LBA erstellt. Das LBA prüft und stellt die erste “Vorläufige Zulassung” aus. Die Flugerprobung beginnt. Auch hier hält die OUV ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung des Projektanten bereit.
3Die Schallmessung ist erforderlich, da die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte nachgewiesen werden muss. Mit diesen und weiteren Nachweisen, zum Beispiel der Versicherungen, wird der Antrag auf Verkehrszulassung des Flugzeugs gestellt. Nun haben Sie ein voll zugelassenes Flugzeug in der „Beschränkten Sonderklasse“.
Überblick
Ablaufdiagramm
Das nachstehende Ablaufdiagrammm zeigt den Weg zur vollständigen Betriebsgenehmigung durch das LBA im Überblick. Die Verantwortlichkeiten von Erbauer und OUV sind klar dargestellt. Wenn Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich einfach mit uns oder direkt mit dem LBA in Verbindung.
Ablaufdiagramm der Zulassung
Luftfahrt Bundesamt
Hier erhalten Sie Information über den Ablauf eines Selbstbauprojekts aus der Sicht des LBA.
Merkblatt des LBA
Ultraleicht
Planen Sie den Bau eines Ultraleichtflugzeugs? Wenn es bereits ein Kennblatt und einen Musterbetreuer gibt, wenden Sie sich bei Fragen zum Bau und zur Zulassung bitte direkt an den Musterbetreuer und den jeweiligen Verband (Deutscher AeroClub und DULV). Wenn es sich um ein Einzelstück, sprich, einen kompletten Selbstbau oder einen Baukasten, handelt, wenden sie sich bitte an unser OUV-Büro. Wir leiten Sie dann gerne an den jeweiligen OUV-Experten weiter.
Sicherheitsinfos
Aktuelle Meldungen des Luftfahrt Bundesamts erhalten Sie hier
Schallpegelmessung
Leise in die Lüfte
Die Oskar-Ursinus-Vereinigung hat eine vom Luftfahrt Bundesamt genehmigte Stelle zur Durchführung von Schallpegelmessungen. Es können neben den Eigenbauten auch fast alle anderen Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt gemessen werden. Die Vorschriften sind für beide Kategorien gleich. Die OUV unterstützt in diesem Zusammenhang insbesondere durch konkrete Schallpegelmessungen, Verfahrensbeschreibungen zur Flugerprobung, praktische Flugerprobungslehrgänge sowie die Flugerprobung und Ermittlung der genauen Leistungswerte.
Messtermine & Kontakt
Schallpegelmessungen finden nach individueller Abstimmung statt. Bei Termin- oder Verständnisfragen hilft Ihnen unsere OUV-Schallpegel-Messstelle gerne weiter:
OUV-Schallpegel-Messstelle
Schützenstraße 2
72511 Bingen-Hitzkofen
Deutschland
Verfahren & Vorschriften
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Schallpegelmessverfahren sowie zu den gesetzlichen Lärmvorschriften:
Flugzeuge
- Schallpegelmessverfahren
für Propellerflugzeuge - Schallpegel-Grenzwerte für
Propellerflugzeuge und UL
Hubschrauber